Neues aus dem Gemeinderat

Mi, 18.10.2023
19:30 - 21:30
Oktober 2023 | Neues aus dem Gemeinderat | PV Anlage Bauhof | Bürgerentscheid | Abwassergebühren | Sendelbach in den Zweckverband | Gemeinschaftsraum Prosberg | Bauanträge |
Ort: Sitzungssaal, Mühlstraße 2, 91238 Engelthal

Der Gemeinderat Engelthal trifft sich einmal im Monat und bespricht Themen, welche vom Bürgermeister vorbereitet wurden. Jede Partei hat die Möglichkeit Themen mit einem Antrag auf die Tagesordnung zu bringen.

Gemeinderat Michael Vahldiek berichtet die wichtigsten Ergebnisse der Gemeinderatssitzung

Tagesordnungspunkte 

  1. Beratung und Beschlussfassung zur Installation von PV-Anlagen auf dem Gelände der gemeindlichen Kläranlage und der gemeindlichen Bauhof.
  2. Beratung und Beschlussfassung zum Bürgerentscheid am 10.12.2023. Hier: Festlegung der Kurzbezeichnung.
  3. Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung eines Ratsbegehrens zum Thema Abwassergebühren in der Gemeinde Engelthal.
  4. Beratung und Beschlussfassung zur Aufnahme des Ortsteiles Sendelbach in den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hammerbachtalgruppe.
  5. Vorstellung des Konzeptes für den Gemeinschaftsraum durch den Dorf-Verein Prosberg.
  6. Einbeziehungssatzung "Prosberg Süd"
    a) Behandlung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und über die eingegangenen Einsprüche, Bedenken und Anregungen von Privaten während der Auslegung
    b) Satzungsbeschluss
  7. Behandlung von Bauanträgen. 

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.


Die wichtigsten Punkten hier als Zusammenfassung

1.  Beratung und Beschlussfassung zur Installation von PV-Anlagen auf dem Gelände der gemeindlichen Kläranlage und der gemeindlichen Bauhof.

Der Punkt 1 ist aus mangelnder Information zur benötigten Leistung der Speicher abgesetzt worden.

2. Beratung und Beschlussfassung zum Bürgerentscheid am 10.12.2023. Hier: Festlegung der Kurzbezeichnung

Der Gemeinderat beschließt auf dem Stimmzettel des Bürgerentscheids am 10.12.2023 auf Kurzbezeichnung zu verzichten (Stimmzettel enthält bei Bürgerbegehren und Ratsbegehren keinen Titel). 

Für den Beschluss: 12 | Gegen den Beschluss 1

3. Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung eines Ratsbegehrens zum Thema Abwassergebühren in der Gemeinde Engelthal

Auf Nachfrage erläutert Herr Meyer (VWG Henfenfeld) nochmals, dass aus seiner Sicht 1 EUR je stimmberechtigten Bürger für den Bürgerentscheid sicherlich nicht ausreichend sein werden und die Gemeinde mit Kosten von ca. 9.000 EUR zu rechnen hat. Des Weiteren führte Herr Meyer nochmals aus, dass der früheste Beginn für die Umsetzung einer möglichen Änderung der Abwassergebühren das Ende eines Abrechungszeitraumes (in knapp 1 Jahr) sein könnte oder spätestes das Ende eines Kalkulationszeitraumes (nach 4 Jahren). 

Der Gemeinderat beschließt ein Ratsbegehren mit folgenden Wortlaut zur Umsetzung im Rahmen des Bürgerentscheides am 10.12.2023.: Sind Sie dafür, die vom Gemeindrat beschlossene Grundgebühr zur Finanzierung der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung beizubehalten bei gleichzeitig niedriger Einleitungsgebühr?

Für den Beschluss: 11 | Gegen den Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen des Bürgerentscheides am 10.12.2023 folgende Alternativen im Rahmen der Stichfrage zur Abstimmung zu stellen. 

  • Beibehaltung der Grundgebühr mit niedriger Einleitungsgebühr (27 EUR pro Jahr bei Nenndurchfluss bis 2,5m³/h Grundgebühr und 3,40 EUR / m³ Einleitungsgebühr) Ratsbegehren. 
  • Abschaffung der Grundgebühr bei gleichzeitig höherer Einleitungsgebühr 3,61 EUR / m³ Einleitungsgebühr) Bürgerbegehren. 

Für den Beschluss: 11 | Gegen den Beschluss 2

4. Beratung und Beschlussfassung zur Aufnahme des Ortsteiles Sendelbach in den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hammerbachtalgruppe

Der Gemeinderat diskutiert über die Aufnahme des Ortsteils Sendelbach in den Zweckverband zur Wasserversorgung. Dabei stellt BGM Rögener heraus das die Versorgung der Bürger mit Wasser gewährleistet sein muss. Eine komplette Vermögenserfassung ist bisher nicht verfügbar. Außerdem gibt es aktuell keine Rechtsgrundlage, dass Sendelbach wie eine Neuanschließung behandelt werden wird. In welcher Form sich bei einem Anschluss von Sendelbach behandelt wird, muss noch erarbeitet werden.

Der Gemeinderat beschließt, einen Antrag an den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hammerbachtalgruppe als einen ersten Schritt zur Aufnahme. Welche Konditionen zur Aufnahme von Sendelbach in den Wasserzweckverband gelten, muss für die Aufnahme noch erarbeitet werden. 

Für den Beschluss: 13 | Gegen den Beschluss 0

5. Vorstellung des Konzeptes für den Gemeinschaftsraum durch den Dorf-Verein Prosberg

Der angehende Dorfverein Prosberg hat während der Gemeinderatssitzung ein Rederecht erhalten und das Konzept und den aktuellen Stand erläutert. So befindet sich der Dorfverein gerade in Gründung und einige rechtliche Themen müssen noch abgearbeitet werden. So hat Prosberg bereits drei Angebote eingeholt., um die Container vor Wassereintritt zu schützen und das möglichst rasch. Vorgetragen wurde auch welche Möglichkeiten zur Beheizung der Container bestehen. (Infrarot, Anbindung an die Hackschnitzelheizung bzw. Einbau eines Holzofens. Die Hackschnitzelheizung wurde vom Schornsteinfeger abgelehnt und der Holzofen würde einen Schornstein benötigen, der über das benachbarte Haus hinausragt. Insoweit scheint die Infrarotheizung am ehesten für eine Realisierung geeignet zu sein.

Status zur Vereinsgründung

  • Vorbereitung laufen bereits um den Dorfverein zu gründen. 
  • Satzung wurde erstellt, aber noch nicht beschlossen
  • Nächsten Schritte: Notartermin zur Gründung des Vereins, Eintrag durch das Amtsgericht in das Vereinsregister.

6. Einbeziehungssatzung "Prosberg Süd"

6a) Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und stimmt den ausgearbeiteten Beschlussvorschlägen für Büros TEAM 4 Bauernschmidt & Wehner zu. Der Gemeinderat Engelthal bitlligt die vom Büro TEAM 4 Bauernschmidt & Wöhner, Oedenberger Straße 65, 90491 Nürnberg erstellte Einbeziehungssatzung Nr. 1 in "Prosberg Süd" in der Fassung vom 18.10.2023 mit den in der Sitzung am 18.10.2023 beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen. 

Für den Beschluss: 13 | Gegen den Beschluss 0

6b)

Die Gemeinde Engelthal beschließt aufgrund §34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einbeziehungssatzung Nr. 1 in "Prosberg Süd" in der Fassung vom 18.10.2023 als Satzung. Die Satzung wird gemäß §10 Abs. 3 des Baugesetzbuches ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung in Kraft. Jedermann kann die Einbeziehungssatzung mit der Begründung während der allgemeinen Sprechstunden in der VWG Henfenfeld einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Gleichzeitig ist die Satzung auf der Homepage der Gemeinde Engelthal veröffentlicht. 

Für den Beschluss: 13 | Gegen den Beschluss 0

7. Behandlung von Bauanträgen

Gegen den Bauantrag von Kerstin und Thomas Müller, In der Point 1, 91239 Henfenfeld auf Umbau und Umnutzung eines Bestandsgebäudes, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Nähe Reschenbergstraße, 91238 Engelthal, Fl.-Nr. 31/2023, ergeben sich keine Einwände. 

Dem Vorhaben kann zugestimmt werden:

  • wenn die nötigen dinglichen Sicherungen zum Geh- und Farhtrecht und das Leitungsrecht auf der Fl.-Nr. 385/16 Gemarkung Engelthal (Bezirk Mittelfranken) geschaffen werden. 
  • der nötige Stauraum vor der Garage eingehalten wird.

Für den Beschluss: 12 | Gegen den Beschluss 1

Gegen 21:30 Uhr wird die nichtöffentlichen Sitzung eröffnet.