15.10.2023
Informationen zum Abwasser in Engelthal | Gemeinderatsbeschluss Juli 2023 | Kostenverteilung Abwasser | Bespielrechnungen | BBFW Infoblatt | Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft|


 

Der BB/FW hat im Oktober 2023 ein Informationsblatt an alle Haushalte in Engelthal verteilt, um BürgerInnen über die tatsächlichen Informationsstand zu informieren.

Details hierzu entnehmen Sie bitte dem angehängten BB/FW Infoblatt (Oktober 2023)  mit einem Klick oder unter verwandte Links.

Der Text des Infoblattes:

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Engelthal,

in der Juli-Sitzung hat das Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte dem Gemeinderat seine Ergebnisse über die Vermögenserfassung der Abwasseraufbereitung in Engelthal vorgestellt. Daraus wurde ersichtlich, dass die aktuellen Kosten durch die Abwassergebühren in Engelthal nicht gedeckt sind (Deckungslücke von 29.200€). Die Kommune ist daher verpflichtet, die Abwasserpreise zu erhöhen. Dazu standen 2 Varianten im Gemeinderat zur Diskussion:

A) Erhöhung Abwasserpreis von bisher 3,10 €/ m³ auf 3,61 €/ m³

B) Einführung Grundgebühr von 61€, Wasserpreis konstant auf 3,10 €/ m³

Während der Sitzung hat sich ein Kompromissvorschlag ergeben C): Einführung Grundgebühr von 27€ jährlich, Wasserpreis leicht erhöht auf 3,40 €/ m³

Die Abstimmung im Gemeinderat fiel am Ende 8:3 für Variante C aus, wodurch ab dem 1.10.2023 eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung gilt. Wir als BB/FW haben uns intensiv mit den unterschiedlichen Vor- und Nachteilen aller Varianten beschäftigt und mehrheitlich für Variante C gestimmt.

Im Nachgang der Entscheidung des Gemeinderats haben Vertreter aus Reihen der SPD-Fraktion ein Bürgerbegehren mit dem Titel „Faire Abwasserpreise“ gestartet mit dem Ziel, Variante A durchzusetzen. Die notwendigen Unterschriften (10% der Wahlberechtigten) wurden erreicht, sodass es am 10. Dezember zu einem Bürgerentscheid in Engelthal kommen wird.

Nachdem wir vom BB/FW der Meinung sind, dass die Einführung einer Grundgebühr richtig ist, wollen wir im Folgenden unsere Entscheidung im Gemeinderat erläutern. Dabei treibt uns stets das Wohl der Gemeinde als Gesamtgesellschaft an.

Warum sollte eine Grundgebühr eingeführt werden?

Bisher wurden alle Kosten, die in der Abwasseraufbereitung aufgetreten sind, komplett über den Abwasserpreis abgerechnet. Diese Abrechnung ist aus unserer Sicht ungerecht, da es Familien, Mietwohnungen, Mehrgenerationenhäuser und Unternehmen unverhältnismäßig belastet.

Warum ist das so?

Bei der Abwasseraufbereitung besteht der mit Abstand größte Anteil der Gesamtkosten (207.700 € pro Jahr) aus Fixkosten (ca. 70%), die unabhängig vom Wasserverbrauch anfallen (z.B. Kanalsanierung, Verwaltung, Personalkosten uvm.). Das heißt, es entstehen auch dann hohe Kosten, wenn kein Abwasser bzw. wenig Abwasser in den Kanal eingeleitet wird. In Engelthal betragen diese Fixkosten für jeden Kanalanschluss ca. 320€ (145.000 €/450 Anschlüsse) pro Jahr. Leerstände (40 Stück/9% in Engelthal) und Haushalte mit sehr geringer Einleitung zahlen jedoch gar keine Gebühren oder deutlich weniger als die 320€. Dieser Fehlbetrag muss von den anderen Gebührenzahlern mit bezahlt werden.

Folgende Beispielrechnung die zeigt, das bei Umsetzung des Bürgerbegehrens Familien- und Mehrparteienhaushalte deutlich benachteiligt werden:

(Grundlage der Berechnung sind die offiziellen Durchschnittswerte für die Gemeinde Engelthal. D.h. 35m³/ pro Person und Jahr Abwasserverbrauch, bei 3,61€/m³)

Diese Darstellung zeigt, dass bei Abrechnung nach dem Bürgerbegehren Familien und Mehrfamilienhäuser mehr bezahlen müssen, als sie eigentlich Kosten verursachen.

Die Einführung einer Grundgebühr reduziert diese Differenz etwas, da auch Leerstände und Geringverbraucher sich zukünftig stärker an den Fixkosten beteiligen. Daher ist das Bürgerbegehren „Faire Abwasserpreise“ aus unserer Sicht nicht fair, sondern belastet einseitig Familien und Gebührenzahler, die auf höhere Wassermengen angewiesen sind.

Leider wurden im Rahmen des Bürgerbegehrens die Ängste bei Bewohnern von Mietwohnungen geschürt, dass sie durch die Grundgebühr in Zukunft besonders belastet werden. Dies ist eine Falschinformation. Gerade Mietwohnungen profitieren von der Grundgebühr, da diese auf alle Mietparteien aufgeteilt wird und die Einleitungsgebühr mit 3,40€/m³ Abwasser niedriger ist.

Vor- und Nachteile einer Grundgebühr kurz zusammengefasst:

Nachteil Grundgebühr:

# Geringerer Anreiz zum Wassersparen

# Wassersparen wird weniger stark belohnt

Vorteil Grundgebühr:

# Fairere Verteilung der Kosten # Alle Nutzer müssen mitzahlen, auch Leerstände

# Familien, Mehrfamilienhäuser, Unternehmen und Mietwohnungen werden entlastet

# Soziale Einrichtungen, wie z.B. Kindergarten zahlen weniger

Am einfachsten ist es natürlich immer, persönlich miteinander darüber zu sprechen und zu diskutieren. Wir laden daher in den nächsten Wochen gerne zu folgenden Austauschmöglichkeiten ein:

• Dienstag, 17. Oktober, 20 Uhr: Inforunde in Kruppach, Feuerwehrhaus

• Dienstag, 14. November, 20 Uhr: Inforunde in Engelthal, Feuerwehrhaus

Weiterführende Details und Fachinformation auf unserer Homepage www.bbfw-engelthal.de

Vielen Dank

Ihre BB/FW-Fraktion mit dem gesamten Vorstand

 


Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Bereits im Jahr 2014 weißt die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. darauf hin, dass hohe Fixkosten und lange Abschreibungskosten die Kostenstruktur der Abwasserbeseitigung prägen.

Details hierzu entnehmen Sie bitte dem angehängten Informationsblatt der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. mit einem Klick oder unter verwandte Links.