27.07.2023
Juli 2023 - Sitzung Zweckverband zur Wasserversorgung der Hammerbachtalgruppe | Besichtigung | Nachbesetzung Ausschüsse | Ingenieurleistungen | Sanierungsarbeiten | Beitrags- und Gebührensatzung | Stromliefervertrag |

Der Vorsitzender Markus Gleißenberg hat für den 27. Juli 2023 ab 13.30 Uhr zur Sitzung des Wasserzweckverbands Hammerbachtalgruppe eingeladen.

 

  1. Besichtigung des Maschinenhauses des Wasserzweckverbandes in der Ottensooser Str. 61 91239 Henfenfeld

    Die Sitzung wird nach TOP 1 um ca. 14.30 Uhr in der AWO-Begegnungsstätte Henfenfeld, Ottensooser Str. 2, 91239 fortgesetzt. 
     
  2. Nachbesetzung der Ausschüsse aufgrund des Ablebens der Verbandsrates Klaus Lämmel. 
  3. Nachträgliche Vergabe der Ingenieurleistung für die Sanierung der Brunnen 1 und 2. 
  4. Nachträgliche Vergabe der notwendigen Sanierungsarbeiten an der Wasserversorgung in der Straße "Am Steinfeld" in Henfenfeld im Zuge der Straßensanierungsarbeiten in der Staße "Am Steinfeld" im Jahr 2023. 
  5. Erlass einer 4. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung mit Erläuterung zur durchgeführten Vermögenserfassung / Gebührenkalkulation. 
  6. Abschluss eines Stromliefervertrages "Strom Kommune Plus 2024-2026" zwischen dem Wasserzweckverband und der N-Ergie Aktiengesellschaft. 

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Punkt 1 - Besichtigung Maschinenhaus. 

Etliche Verbandsräte und Bürgermeister haben die Möglichkeit genutzt sich das Maschinenhaus des Wasserzweckverbandes Hammerbachtalgruppe anzusehen. Wassermeister Bernd Zagel und Wasserwart Bernd Kischkel haben den Verbandsräten und Bürgermeistern einen Einblick in das Maschinenhaus, deren Ausrüstung sowie deren Tätigkeiten gegeben.

  • Zunächst haben wir die Wasserkaskade besichtigt, welche das ankommende Wasser auffrischt. 
  • Der Brunnen 1 hat eine Tiefe von 161 m und der Brunnen 2 von 147,50 m
  • Der Wasserzweckverband Hammerbachtal verfügt über einen Wasserrechtsbescheid von 290.000 m³ Wasser für 2 Brunnen und inklusive der Quelle in Breitenbrunn über 340.000 m³. 
  • Die Brunnen schütten pro Stunde ~ 29 m³ und die Quelle in Breitenbrunn liefert zur Zeit ~ 6 m³ pro Stunde. Dieser Wer war schon deutlich höher, aber aufgrund von Trockenheit ist es derzeit weniger.
  • Die Filteranlage wird zyklisch rückgespült, um ein belastungsfreies Frischwasser erzeugen zu können. 
  • Das vorhandene Dieselaggregat verbraucht ca. 300l Diesel pro Tag und könnte mit dem vorhandenen Tank ca. 3 Tage betrieben werden. 

Wir möchten uns recht herzlich bei dem Wasserwart und Wassermeister für die wirklich sehr informative Führung bedanken. 

Die Bildstrecke gibt einen Eindruck vom Maschinenhaus wieder. 

Punkt 2 - Benennung neuer Verbandsrat

Aufgrund des Ablebens des Verbandsrates Klaus Lämmel war eine Nachbesetzung notwendig. Als neuer Verbandsrat wurde Ralph Rinck benannt. 

Punkt 3 - nachträgliche Vergabe der Ing.-Leistungen

Der Vorsitzende Markus Gleißenberg hat die vergebenen Ing.-Leistungen der Firma CDM beschrieben. Auf Nachfrage warum eine Ing.-Leistung zur Sanierung nachträglich vergeben wird, hat Gleißenberg geantwortet, da ansonsten es zu einem Stillstand im Sanierungsprozess kommen würde.

Die Verbandsräte und Bürgermeister haben der nachträgliche Vergabe mit einer Gegenstimme zugestimmt. 

Punkt 4 - Nachträgliche Vergabe von Sanierungsarbeiten

Es wurden Sanierungsarbeiten an der Wasserversorgung in der Straße "Am Steinfeld" durchgeführt. Der Auftrag zur Sanierung wurde am 25. Jan. 2023 vergeben und ist bereits abgeschlossen. Es sind Grabungskosten in Höhe von 87.775 EUR und Materialkosten von 26.500 EUR (jeweils Bruttobeträge) entstanden.

Die Verbandsräte und Bürgermeister haben der nachträgliche Vergabe zugestimmt. 

Punkt 5 - Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung

Eine Gebührenkalkulation hat ergeben, dass der derzeitige Wasserpreis von 1,60 EUR auf 2,00 EUR pro m³ angehoben werden muss. Umliegenden Städte wie Altdorf berechnen ihren Bürger 2,70 EUR pro m³ oder in Hersbruck verlangt die Hewa 1,95 EUR pro m² allerdings zzgl. einer Grundgebühr. Es muss eine kostendeckende Bereitstellung von kostbaren Trinkwasser gesichert sein. Eine Nachkalkulation aus den Vermögenswerten und der Verzinsung des Anlagekapitals mit Rückrechnung teilweise bis 1972 hat ergeben, dass z.B. die Abschreibungen nicht mehr in der bisherigen Höhe durchgeführt werden können und u.a. daraus eine Erhöhung des Wasserpreise notwendig wird. Die Abschreibung wurde z.B. auf 85.000 EUR abgesenkt. Des Weiteren wurden 85.000 EUR als Unterhaltskosten genannt. Die Erhöhung wird zum 1. Okt. 2023 wirksam und wird in dem Abrechnungsjahr 2024 erstmals seine Wirkung erzielen. Insgesamt wurde im Zweckverband 212.000 m³ Trinkwasser an deren Kunden verkauft ohne "Wassergäste" wie z.B. Ottensoos. Der Wasserverbrauch ist trotz etlicher Neubauten nicht höher geworden, sondern eher gleichbleibend vermutlich durch Wassereinsparungen der Bürger eher gleichbleibend.

Die Änderungssatzung wurde durch Verbandsräte und Bürgermeister zugestimmt.

Punkt 6 - Abschluss eines Stromliefervertrages mit der N-Ergie

Der aktuelle Stromliefervertrag läuft aus und daher ist ein neuer Vertrag notwendig. Aktuell wird an den Stromlieferanten 4,81 ct/kWh bezahlt. Dieser Betrag wird sich ab dem 1.1.2024 signifikant erhöhen. Die Abschlusspreise sind Tagespreise, daher kann hier nur ein Wert aus dem Juli 2023 genannt werden. Für 2024 16,3 ct/kWh, 2025 15,0 ct/kWh und 2026 12,2 ct/kWh. Die Verwaltungsgemeinschaft beobachtet seit einigen Monaten bereits die Preise welche anfänglich in diesem Jahr stark zurückgekommen sind, und sich derzeit auf einem Niveau von ca. 16 ct/kWh stabilisieren. Es wurde vorgeschlagen zu prüfen, inwieweit durch eine Bündelausschreibung möglicherweise besser Konditionen für den Wasserzweckverband erzielt werden können. Der Vorsitzende wird das prüfen lassen. Auf Nachfrage, ob eine PV Anlage eine Möglichkeit zur Abfederung der Preise sinnvoll ist, hat der Vorsitzende gesagt, dafür sei keine Fläche vorhanden, da bereits eine PV-Anlage installiert ist.
 

Verbandsrätin und Bürgermeister stimmen dem Abschluss eines neuen Energieliefervertrages zu.