Neues aus dem Gemeinderat

Mi, 18.01.2023
19:30 - 21:30
Januar 2023 | Neues aus dem Gemeinderat | Parksituation Gewerbepark| Antrag BB/FW Photovoltaik | Bauanträge |
Ort: Sitzungssaal, Mühlstraße 2, 91238 Engelthal

Der Gemeinderat Engelthal trifft sich einmal im Monat und bespricht Themen, welche vom Bürgermeister vorbereitet wurden. Jede Partei hat die Möglichkeit Themen mit einem Antrag auf die Tagesordnung zu bringen.

Gemeinderat Michael Vahldiek berichtet die wichtigsten Ergebnisse der Gemeinderatssitzung

  1. Beratung und Beschlussfassung zum Antrag von Gewerbetreibende bezüglich der Parksituation im Gewerbepark Engelthal

  2. Antrag des Bürgerblocks/ FW Engelthal "Photovoltaikausbau auf kommunalen Dächern und Flächen"

  3. Behandlung von Bauanträgen


zu Punkt 1 - Beratung und Beschlussfassung zum Antrag von Gewerbetreibende bezüglich der Parksituation im Gewerbepark Engelthal

Die Mehrheit des Gemeinderates beschließt entsprechend des Beschlussvorschlages der VWG, dass im Gewerbegebiet auf Höhe der Hausnummer 1 bis einschließlich Hausnummer 11 die zulässige Parkdauer auf 3 Stunden mit Parkscheibe in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr und Sabstag von 08:00 - 12:00 Uhr begrenzt wird. 

zu Punkt 2 - Antrag des Bürgerblocks/ FW Engelthal "Photovoltaikausbau auf kommunalen Dächern und Flächen"

Der Antrag vom BB/FW zum Photovoltaikausbau auf kommunalen Dächern und Flächen wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Es wird gemäß unseren Antrags folgende Vorgehensweise beschlossen. 

  1. Beauftragung eines externen Ing. Büro (oder ggf. Solarfirma zur Bewertung der gemeindlichen Dach- und Freiflächen (Kläranlage) auf Eignung zur Photovoltaiknutzung (Kosten-Nutzen-Rechnung)
  2. Klärung Fördermöglichkeiten für Kommunen
  3. Ausschreibung der Flächen nach Prioritätsliste

zu Punkt 3 - Behandlung von Bauanträgen

  1.  Der Bauanfrage für ein Bauvorhaben von Ulrich Liegau in Kruppach wurde vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt aufgrund fehlender Möglichkeiten der Grunddienstbarkeiten.

    Erklärung: Grunddienstbarkeit eines Grundstücks zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise, dass z.B. der Eigentümer das dienende Grundstück in einzelnen Beziehungen nutzen kann (Beispiel: Wegerecht). 
     
  2. Entgegen der Mehrheit des Gemeinderats erlässt das Landratsamt Nürnberger Land eine positiven Vorbescheid zur Bebauung des Grundstücks von Thomas Müller in der Reschenbergstraße.

    Gegen diesen Vorbescheid kann mit der Mehrheit des Gemeinderats innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntmachung Klage erhoben werden beim Byerischen Verwaltungsgericht.  

Um 20:45 Uhr wird die nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung eröffnet.